Singapurs Fake-News-Gesetz
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13. Mai 2019
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Gedankensprünge
Singapurs Fake-News-Gesetz

Auf die Verbreitung von Falschmeldungen im Internet gibt es in Singapur nun hohe Strafen: 450.000 Euro Geldstrafe und bis zu zehn Jahre Haft für deren Verbreitung.
In dieses Gesetz zählen allerdings auch Nachrichten, die die in Singapur hoch angesehene „Harmonie“ stören. Problem: diese Harmonie wird vom Staat definiert. Der Staat kann sowohl klassische Medien als auch Internetkonzerne dazu verpflichten, Artikel zu entfernen oder Berichtigungen zu veröffentlichen.
Was den Bereich Pressefreiheit angeht, steht Singapur auf den hinteren Plätzen einer Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“. Weitere Infos gibt’s auf tagesschau.de.
Wer sich zum Erkennen von Fake News informieren möchte, kann das bei der IFLA in der Infographik „How To Spot Fake News“ tun.
Was meint ihr? Müsste bei uns die Verbreitung von Fake News auch irgendwie geregelt werden – natürlich ohne Einschränkung der Pressefreiheit? Welche Rolle spielen BibliothekarInnen hier?
(Bild: Pixabay)
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15. Mai 2019
Der Beitrag hat das Problem erkannt, wer legt fest, was Fake News sind und wo sie anfangen. Das StGB bietet etwa bzgl. übler Nachrede und Verleumdung ja bereits Handhabe und die Beschneidung der Meinungsfreiheit ist ein Schritt auf gefährliches Terrain. Fake News sind im Grunde so alt, wie die menschliche Kommunikation, erst recht seit dem Aufkommen der veröffentlichten Meinung. Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen kommt deshalb die wichtige Aufgabe zu, Fähigkeiten und Materialien für Medienkritik zu vermitteln.